AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der InnoGreen Deutschland GmbH

§ 1 Allgemeines –Geltungsbereich

 

1.   Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2.   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt auch für Beratungen über Verarbeitungs- und/oder Anwendungsmöglichkeiten der verkauften Produkte.

3.   Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §310 Abs.1 BGB.

 

§ 2 Angebot –Angebotsunterlagen

 

1.   Ist die Bestellung als Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochendurch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen.

 

2.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Anwendungsmöglichkeiten und Eignungen unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten. Sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

 

3.   An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 3 Preise –Zahlungsbedingungen

 

1.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

2.   Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 

3.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

 

4.   Erhöhen sich die für die Preisbildung maßgebenden Kostenfaktoren (insbesondere Preise für Fertigungsmaterial, Betriebsstoffe, Löhne und Frachten), sind wir berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

 

5.   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferzeit

 

1.   Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben, um deren Einhaltung wir bemüht sein werden. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt, insbesondere alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Unterlagen sowie eine etwaige Vorauszahlung, eingegangen sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

2.   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

 

3.   Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 2.vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in ab Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

4.   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von §286 Abs.2 Nr.4 BGB oder von §376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

 

5.   Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

6.   Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

7.   Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Gefahrenübergang –Verpackungskosten

 

1.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, belaufen sich Versand- und Bearbeitungskosten auf 3% des Bestellwertes, jedoch mindestens auf 5,90 €. Ab einem Warenwert von 5.000,00 € belaufen sich die Versand- und Bearbeitungskosten auf 2% des Bestellwertes. Bei Bestellungen für die Sparte Lichtband werden die Frachtkosten individuell errechnet, da es sich hierbei um Langgut handelt. Die Wahl der Versandart und des Versandweges uns überlassen. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg, Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Kunden. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich vom Kunden abgerufen werden. Von uns gelieferte Ware wird ausschließlich in einwandfreiem Zustand und nur nach unserer schriftlichen Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung innerhalb von 30 Tagen zurückgenommen. Eine Rücknahme nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist ausgeschlossen. Der Wert zurückgenommener Ware wird abzüglich angemessener Rücknahmekosten (15% des Warenwertes) gutgeschrieben.Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

 

2.   Bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften gemäß den Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln der Internationalen Handelskammer (ICC) - INCOTERMS 2010 - auf den Bestellenden über. Der Bestellendeist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

 

3.   Paletten, Gitterboxen sowie sonstige Mehrwegverpackungen sind an uns zurückzugeben. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; der Kunden hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

 

4.   Wird der Versand oder der Abruf versandbereiter Ware auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

 

5.   Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

6.   Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) handelt, übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von etwaigen Verpflichtungen nach §10 Abs. 2 ElektroG und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe den Empfängern eine Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung vertraglich zu verpflichten, so hat er die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer an uns gerichteten schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung. Wir behalten uns vor, mit dem Kunden im Einzelfall eine gesonderte, hiervon abweichende Vereinbarung über die Altgeräterücknahme zu treffen.

 

§ 6 Mängelhaftung

 

1.   Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

2.   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware gegen Lieferung mangelfreier Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Soweit Nacherfüllungsarbeiten an der Kaufsache vorzunehmen sind, muss dieser für uns ohne Weiteres zugänglich sein. Hierfür erforderliche Hilfsmittel, wie beispielsweise Gerüste oder Hubsteiger, sind durch den Kunden, der nicht Verbraucher ist, auf eigene Kosten zu stellen. Soweit nach dem erfolgten Einbau weitere Verbauungsmaßnahmen durch den Kunden, der nicht Verbraucher ist, erfolgt sind, sind diese auf dessen Kosten für die Zeit der Nacherfüllungsarbeiten zu entfernen; Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Kaufsache trägt der Kunde. Soweit durch den Kunden die vorgenannten Voraussetzungen für die Nacherfüllung nicht geschaffen werden, sind wir zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt und die Rechte des Kunden beschränken sich auf eine Minderung. Die Regelungen der §§ 275, 439 Abs. 4 BGB bleiben unberührt. Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne dass die Kaufsache mangelhaft gewesen ist, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die vorgenannten Maßnahmen entstandenen Kosten verpflichtet

 

3.    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

 

4.    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

5.    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

6.    Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des  vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

7.    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz.

 

8.    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

9.    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 10 Werktage, gerechnet ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit die Kaufsache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet wird und den Mangel verursacht hat.

 

10.  Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

 

11.  Der Besteller muss dem Lieferer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware Mängel schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

 

12.  Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

13.  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel dem Lieferer nicht rechtzeitig angezeigt hat.

 

14.  Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haftet der Lieferer im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltenden Gewährleistungsfrist.

 

15.  Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen Kosten für Ein- und Ausbau, sofern sie nicht der Fehlersuche dienen, Kosten der Entsorgung und Kosten für Hebevorrichtungen und Gerüste sind ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Kosten für notwendige Neuinbetriebnahmen, Software-Neuinstallationen oder Software-Updates. Trifft den Lieferer eine Kostenübernahmeverpflichtung gemäß § 478 BGB hinsichtlich anderer zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ist der Lieferer berechtigt, diese durch eine Warengutschrift zu leisten. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

 

16.  Jegliche Manipulation unserer Produkte sowie deren Verpackung, wie beispielsweise Veränderung, Umarbeitung, Umstempelung, sind unzulässig und verletzen u. a. unsere eingetragenen Warenzeichenrechte. Derartige Modifikationen können technische Eigenschaften unserer Produkte negativ beeinflussen, diese zerstören und möglicherweise Folgeschäden an anderen Objekten verursachen. Für die durch solche Modifikationen verursachten Schäden kann die InnoGreen Holding GmbH in keinem Fall verantwortlich gemacht werden.

 

§ 7 Gesamthaftung

1.  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §6 vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

2. Die Begrenzung nach Ziffer 1. gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich des jeweiligen Liefervertrages, sämtlicher Saldoforderungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

       2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

      3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

      4.  Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die uns vom Kunden abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo im Falle eines Kontokorrentverhältnisses sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Schaden. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbsteinzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

      5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

      6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nichtgehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

      7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

      8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

1.   An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen, behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber-sowie sonstigen Schutzrechte (im Folgenden: Schutzrechte) vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

2.   Soweit nicht anders vereinbart, sind wir nur verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von Schutzrechten zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken und/oder sie so ändern oder austauschen, sodass das Schutzrecht nicht verletzt wird. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, gelten die Regelungen in § 6 entsprechend.

3.   Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt, eine Verletzung nicht anerkannt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

4.   Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kundensind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben unsererseits, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kundenverändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

 

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Datenschutz

1.   Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

 2.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 3.   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 4.   Daten des Kunden, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kundeerklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten für geschäftliche Zwecke innerhalb unserer Unternehmensgruppe verwenden.