Achtung Energiefresser: Jetzt T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen umrüsten!

30.07.2021 | NEWS

Zur Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen trat bereits am 25. Dezember 2019 die Ökodesign-Regelung für Beleuchtungsprodukte in Kraft. Davon betroffen sind insbesondere T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen, die sogar vollständig verboten werden.

Doch wieso eigentlich? Wird eine T8-Leuchtstoffröhre genauer unter der Lupe genommen, ist schnell erkennbar, dass sie im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln eine deutlich schlechtere Energieeffizienz aufweist. Mit ca. 80 Lumen pro Watt ist bei einer T8-Leuchtstoffröhre sehr viel Energie nötig, um die gewünschte Helligkeit zu erreichen. Gemäß der am 25. Dezember 2019 in Kraft getretene Ökodesign-Regelung für Beleuchtungsprodukte müssen ab dem 01.09.2023 u. a. die T8-Leuchtstoffröhren, die dann noch in Verkehr gebracht werden, eine Effizienz von mindestens 120 Lumen pro Watt aufweisen. Da die T8-Leuchtstoffröhren nicht mehr weiterentwickelt werden, gibt es ein solches Produkt schlichtweg nicht. Die Folge ist das vollständige Verbot der Leuchte.
Eine energieeffiziente und für die Industrie geeignete LED-Leuchte trumpft im Vergleich dazu mit 160 Lumen pro Watt und mehr auf. Durch die Umrüstung auf eine neue LED-Beleuchtungsanlage können Unternehmen so nicht nur den Energieeffizienzanforderungen gerecht werden, sondern zusätzlich bis zu 70 % Energiekosten einsparen.

Hinzu kommt, dass die modernen Leuchtmittel eine deutlich längere Lebensdauer aufweisen als Leuchtstoffröhren. So kommt eine LED-Lampe auf rund 50.000 Betriebsstunden, eine konventionelle Röhre aber nur auf rund 10.000 Stunden (rund 3 Jahre bei 60 Stunden Betrieb pro Woche).
Bei einer Umrüstung sparen Unternehmen also nicht nur an Strom-, sondern auch an Austausch- und Wartungskosten.

Tipp: Als Unternehmen haben Sie einen Anspruch auf die Förderung des Bundes. Ganz egal wie groß Ihr Unternehmen ist, ob Sie ein Verein oder eine Kommune sind, mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Sanierung der Beleuchtung gefördert. Die Förderung läuft über das BAFA und die KfW und die Fördersumme beträgt 20 % der Investitionskosten.

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